Jahresabrechnung

Wasserverbrauch Jahresabrechnung für Wassergenossenschaften

Die aufwändigste Zeit im Jahr ist die Jahresabrechnung, und das ist auch genau der Teil, mit dem unser Programm Ihnen die meiste Arbeit abnehmen kann.

In vier Schritten zur Jahresabrechnung

  1. Abrechnung vorbereiten: Einstellungen und Daten prüfen.
  2. Zählerstände sammeln: Selbstablesungen, manuell erfasste Werte und bei gebuchtem Funkzähler-Modul die Funkzählerdaten zusammenführen.
  3. Auffälligkeiten prüfen: Offene Ablesungen und ungewöhnliche Verbrauchswerte kontrollieren.
  4. Rechnungen erstellen und versenden: Viele Anschlüsse gemeinsam bearbeiten und die Rechnungen per E-Mail versenden oder ausdrucken.

Automatische Prüfung vor dem Start der Abrechnung

Bevor die Abrechnung startet, gibt es automatische Prüfungen im Programm. So lassen sich einige Fehler schon im Vorhinein verhindern.

Selbstablesung und weitere Ablesemethoden kombinieren

Mitgliedern mit hinterlegter E-Mail-Adresse können Sie einen Link schicken, über den sie ihren Zählerstand selbst eingeben. Die Eingabe ist direkt in Ihrer Jahresabrechnung sichtbar. Andere Zählerstände erfassen Sie selbst. Mit dem Erweiterungsmodul „Funkzähler“ können Sie außerdem Daten von Bernhardt-Funkzählern übernehmen. So lassen sich unterschiedliche Ablesemethoden in einer Jahresabrechnung kombinieren.

Offene Ablesungen im Blick behalten

Über die Statusfilter in den Ableseergebnissen finden Sie die Anschlüsse, bei denen noch eine Eingabe fehlt. Bereits erfasste Werte können Sie kontrollieren und weiterbearbeiten. So behalten Sie den Bearbeitungsstand Ihrer Jahresabrechnung im Überblick.

Auffälligen Verbrauch prüfen und einordnen

Bei bestimmten Abweichungen zeigt Ihnen das Programm in der Verwaltung eine Warnung. Neben dem Vergleich mit anderen Anschlüssen wird der Verbrauch mit geeigneten verfügbaren Werten aus bis zu drei vorherigen Kalenderjahren verglichen. Im Verbrauchsverlauf sehen Sie zusätzlich die Entwicklung des jeweiligen Anschlusses. Das hilft Ihnen, ungewöhnliche Werte zu prüfen, bevor Sie die Rechnungen erstellen.

Manuelle Eingabe & Korrekturen

Zählerstände können Sie auch manuell eingeben oder fehlerhafte Angaben korrigieren. Zu jeder Eingabe sehen Sie sofort die Vorberechnung der Kosten.

Automatisierung statt vielfacher Wiederholungen

In jeder Jahresabrechnung gibt es Ausnahmefälle, aber viele Anschlüsse werden auf die gleiche Art abgerechnet. Dafür stehen Funktionen zur Mehrfachbearbeitung bereit: Sie können für viele Anschlüsse gemeinsam Rechnungen erzeugen und diese anschließend gesammelt per E-Mail verschicken oder ausdrucken.

Einzelne Rechnungen können Sie vor dem Abschluss weiterhin anpassen, wenn es notwendig ist.

Flexible Tarife

Wir haben viele verschiedene Tarifeinstellungen und Berechnungsmethoden. Außerdem gibt es Funktionen für Mindestgebühr, Grundgebühr und Zählermiete. All das können Sie selbst einstellen und pro Anschluss unterschiedliche Tarife wählen. 

Vorauszahlungen

Falls Sie viertel- oder halbjährliche Vorauszahlungen nutzen, können Sie auch dafür automatisch Rechnungen im Programm anlegen. Der Rechnungsbetrag berechnet sich während der Jahresabrechnung automatisch. 

SEPA Einzug

Falls Sie Zahlungen per SEPA-Einzug einziehen möchten, können Sie das pro Mitglied hinterlegen und eine entsprechende SEPA-Liste bei der Jahresabrechnung herunterladen.

Häufige Fragen zur Jahresabrechnung

Müssen alle Mitglieder ihren Zählerstand online melden?

Nein. Sie können Zählerstände auch selbst im Programm erfassen. Dadurch lassen sich Selbstablesung und manuelle Eingabe innerhalb einer Jahresabrechnung kombinieren.

Ja. Zählerstände können in der Abrechnung manuell korrigiert werden. Die Vorberechnung zeigt Ihnen die daraus entstehenden Kosten.

Das Programm prüft Verbrauchswerte und zeigt Ihnen in der Verwaltung Warnungen bei bestimmten Auffälligkeiten an. Zusätzlich können Sie den Verbrauchsverlauf des Anschlusses ansehen, um die Entwicklung besser einzuordnen.

Ja. Sie können verschiedene Tarife verwenden und je Anschluss zuordnen. Auch Einstellungen wie Grundgebühr, Mindestgebühr und Zählermiete werden berücksichtigt.